Ein Bürgergeld könnte -kostenneutral- sofort und dauerhaft an alle
Erwerbslosen gezahlt werden, die nachweislich und im Interesse der
Gesellschaft im Sozial- und Kulturbereich ehrenamtlich, d.h. unbezahlt, arbeiten.
Eine
Arbeitsaufwandsentschädigung von 160 Euro kann aus den wegfallenden
Betreuungskosten finanziert werden.