Bürger, die nicht bei den Eltern wohnen, sie aber auch nicht verleumden oder kriminell werden wollen, klagen:
Ausbildung/Job oder Auszugserlaubnis!
Bürger, die in eine Wohnung wechseln wollen, die innerhalb des vorgegebenen finanziellen Rahmens liegt, aber teurer ist, klagen gerichtlich:
fair bezahlter Job oder Umzugserlaubnis!
Bürger, die zusammenleben, aber nicht finanziell für einander sorgen wollen, klagen:
fair bezahlter Job oder Recht auf Privatsphäre!
Bürger klagen dagegen, daß Familiengründungen im Niedriglohnbereich mit Geld- und Raumentzug bestraft werden. Ein Politiker sagte: "Die Falschen kriegen die Kinder."
Ein Bürger, der Vollzeit arbeitet, muss einen Mindestlohn erhalten, der ihm ermöglicht, mit Hilfe von Kinderzuschlägen eine Familie zu versorgen, ohne in Sozialhilfeverhältnissen weitgehend ohne Bürgerrechte leben zu müssen.
Politiker: "Ein Hauptproblem ist, daß so viele Menschen Geld verdienen, weil es Erwerbslose gibt." Menschen, die durch Jobcenter in sinnlose Maßnahmen gezwungen werden, sollten Anzeige wegen Verschwendung von Steuergeldern erstatten.
Freiheit oder Job!
Der Steuerfreibetrag entspricht dem kulturellen Existenzminimum, er
beträgt in Deutschland 7.664 Euro für Einzelpersonen, für Ehepaare
15328. Bürger, die Familien gründeten, Kinder erziehen, erhalten im
Hartz4-System monatlich aber nur 533 (311 plus 222 Mietanteil), jährlich
6396 Euro für Essen, Wohnung, Strom, Medikamente..., Differenzbetrag: 1268
Euro, monatlich 105,67 Euro. Auch die Absenkung von Arbeitslosengeld 1 auf
Sozialhilfeniveau erfolgte/erfolgt per Gesetz unabgefedert, sobald jemand
einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zugeordnet wird. Aufstocker in
Bedarfsgemeinschaften erhalten bei gleichem Arbeitslohn weniger Geld als
Einzelnlebende. Der Unterschied beträgt oft mehr als 200 Euro. Dagegen
kann geklagt werden.